Bundesrat macht Anliegen der nicht binären Personen sichtbar
Bern, 26.11.2025 — Nicht binäre Personen sind aufgrund ihrer Geschlechtsidentität im Alltag mit zahlreichen Problemen konfrontiert. Dies hält der Bundesrat in einem Bericht fest, den er im Auftrag des Nationalrats erstellt und an seiner Sitzung vom 26. November 2025 verabschiedet hat. Ihm ist es ein Anliegen, die Situation von nicht binären Personen zu verbessern. Zahlreiche Massnahmen mit diesem Ziel wurden bereits eingeleitet.
Die Binarität der Geschlechter prägt viele Lebensbereiche. Für nicht binäre Personen führt dies zu Schwierigkeiten. Sie berichten von Gewalt, Diskriminierungen, Ausgrenzung, Anpassungsdruck und gleichzeitig einem Gefühl der Unsichtbarkeit. In seinem Bericht zeigt der Bundesrat auf, mit welchen Schwierigkeiten nicht binäre Personen im Alltag konfrontiert sind und welches ihre Bedürfnisse sind.
Den Bericht stützte er auf die Ergebnisse eines vom Bundesamt für Justiz (BJ) mit nicht binären Personen durchgeführten Workshops. Eine interdisziplinäre Begleitgruppe unterstützte die Arbeiten. Diese setzte sich zusammen aus nicht binären Personen, deren Interessenverbänden, Vertreterinnen und Vertretern verschiedener Verwaltungsstellen des Bundes und der Kantone sowie der nationalen Ethikkommission im Bereich der Humanmedizin (NEK) und mehreren Expertinnen und Experten verschiedener Fachrichtungen.
Zahlreiche Anliegen eingebracht
Im Rahmen der Arbeiten am Bericht haben die Beteiligten zahlreiche Anliegen zur Verbesserung ihrer Situation eingebracht. Sie fordern unter anderem Schutz vor Gewalt und Hassrede, ob im direkten Kontakt oder online, sowie Schutz vor Diskriminierung im Erwerbsleben. Weitere Anliegen betreffen die Sensibilisierung, Statistik, Gesundheit sowie Sprache oder Infrastruktur.
Der Bericht konzentriert sich auf Massnahmen, welche in die Zuständigkeit des Bundes fallen. Massnahmen, die in den Verantwortungsbereich der Kantone fallen, behandelt er nicht vertieft. Geschlechtsneutrale Infrastrukturen in Schulen und Spitälern oder die Ausbildung des Lehr- und Gesundheitspersonals untersucht der Bericht daher nicht. Er enthält auch keine Empfehlungen zum allgemeinen Sprachgebrauch.
Kein Raum für Diskriminierung und Hass
In dem Bericht im Auftrag des Nationalrats (Postulat RK-N 23.3501) hält der Bundesrat fest, dass er keine Form von Diskriminierung toleriert, namentlich auch nicht die Diskriminierung aufgrund der Geschlechtsidentität. Der Bundesrat erachtet den vorliegenden Bericht deshalb als einen wichtigen Schritt, sich mit den Herausforderungen und Anliegen nicht binärer Personen in einer Rundumsicht zu befassen. Dieser soll eine Grundlage für die weiteren Diskussionen bilden.
Hinsichtlich der Bekämpfung von Gewalt, Diskriminierung und Hassdelikten arbeiten sowohl der Bundesrat als auch das Parlament an verschiedenen Projekten, um LGBTIQ-Personen, einschliesslich nicht binärer Personen, besser zu schützen. Dazu gehören namentlich die Arbeiten für einen Nationalen Aktionsplan gegen LGBTIQ-feindliche «hate crimes», für mehr Schutz vor illegaler Hassrede im Internet oder für ein Verbot von Konversionsmassnahmen. Ausserdem setzt sich der Bundesrat dafür ein, die Frage der Geschlechtsidentität – wo möglich und sinnvoll – künftig in den nationalen Statistiken zu berücksichtigen.
Das Thema der Nichtbinarität ist in den letzten Jahren vermehrt ins Bewusstsein von Gesellschaft und Politik gerückt. Entsprechend zeichnen sich diverse Entwicklungen im Umgang mit der Vielfalt an Geschlechtsidentitäten ab. Der Bundesrat begrüsst diese Bestrebungen und ist gewillt, diesem Aspekt im Rahmen der künftigen Gesetzgebung in allen Bereichen vermehrt Rechnung zu tragen, ohne das binäre Modell der Geschlechter rechtlich in Frage zu stellen.