Bundesrat will indirekten Gegenvorschlag zur Volksinitiative für eine nachhaltige Unternehmensführung
Bern, 03.09.2025 — Schweizer Unternehmen sollen bei ihrer Geschäftstätigkeit die Menschenrechte einhalten und die Umwelt schützen. Gleichzeitig müssen sie im In- und Ausland wettbewerbsfähig bleiben. Um die notwendige internationale Abstimmung weiterhin zu gewährleisten, sind Gesetzesanpassungen notwendig. An seiner Sitzung vom 3. September 2025 hat der Bundesrat entschieden, der Volksinitiative für eine nachhaltige Unternehmensführung einen indirekten Gegenvorschlag gegenüberzustellen.