Arbeitslosenkassen: Höhere Effizienz und Transparenz bei den Verwaltungskosten
Bern, 26.11.2025 — Das Entschädigungssystem für die Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen (ALK) wird transparenter und effizienter. Der Bundesrat hat am 26. November 2025 Änderungen im Arbeitslosenversicherungsgesetz (AVIG) auf Anfang 2026 in Kraft gesetzt.
Für alle ALK wird die Vergütung der Verwaltungskosten an ein Bonus-Malus-System gekoppelt und es gibt keine Pauschalentschädigungen mehr. Zudem werden jährlich die Leistungskennzahlen über die Verwaltungskosten der ALK veröffentlicht. Dies führt zu mehr Kostentransparenz und erhöht den Anreiz für eine effiziente Leistungserbringung. Gleichzeitig wird die Möglichkeit zur Teilnahme an Berufspraktika im Rahmen der Arbeitslosenversicherung (ALV) erweitert und die gesetzliche Basis für die Umsetzung der E-Government-Strategie im Bereich der ALV verbessert.
Zur Umsetzung dieser Inhalte werden zwei Verordnungen angepasst: Die Arbeitslosenversicherungsverordnung (AVIV) und die Verordnung über die Entschädigung der Verwaltungskosten der Arbeitslosenkassen (ALK-EntschV).
Die Anpassungen in der AVIV umfassen Artikel, die den Vollzug vereinfachen. Die Verordnung über die Entschädigung der Verwaltungskosten wird totalrevidiert, weil die Grundlagen für die Entschädigungen der ALK neu auf Verordnungsstufe festgehalten und nicht mehr Gegenstand der Vereinbarung zwischen Bund und Kantonen sein werden.
Das revidierte AVIG und die AVIV treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Ausgenommen ist die Änderung im AVIV zu den Mehrstunden beim Bezug von Kurzarbeits- oder Schlechtwetterentschädigung, welche wegen der aktuellen Wirtschaftslage erst per 1. Januar 2027 in Kraft gesetzt wird. Die ALK-EntschV wird wegen der Einführung eines neuen Informationssystems (ASAL 2.0) zu einem späteren Zeitpunkt in Kraft gesetzt. Die Gesetzesänderungen waren bereits am 14. Juni 2024 vom Parlament verabschiedet worden.
Die Anpassungen setzen die Anliegen der Motion Müller «Transparenz bei den Arbeitslosenkassen» sowie ein Anliegen aus dem Bericht zum Postulat Jositsch «Berufserfahrung von arbeitslosen Lehrabgängerinnen und Lehrabgängern in der Corona-Krise stärken» um.