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MedienmitteilungVeröffentlicht am 26. November 2025

Unterstützung für unwettergeschädigte Kantone: Bundesrat eröffnet Vernehmlassung

Bern, 26.11.2025 — Am 26. November hat der Bundesrat die Vernehmlassung zum Gesetz eröffnet, das die finanzielle Unterstützung jener Gemeinden der Kantone Tessin, Wallis und Graubünden regelt, die von den Unwettern im Juni 2024 besonders betroffen waren. Der Bundesrat hatte dieses Gesetz bereits am 21. Mai 2025 im Grundsatz beschlossen. Ziel ist es, die Belastung dieser Gemeinden durch ausserordentliche Schäden auf ein zumutbares Mass zu begrenzen.

Ende Juni 2024 führten aussergewöhnlich heftige Gewitter im Süden der Schweiz zu Hochwasser und Überschwemmungen. Besonders betroffen waren Regionen in den Kantonen Tessin, Wallis und Graubünden. Die Abflusswerte entsprachen Ereignissen, die statistisch nur alle 30 bis 100 Jahre auftreten. Die Folgen waren schwerwiegend: Zehn Menschen kamen ums Leben, drei Personen werden weiterhin vermisst, und es entstanden beträchtliche Schäden an der öffentlichen Infrastruktur.

Bereits im Sommer 2024 hatte der Bundesrat den Kantonen rasch finanzielle Unterstützung in Aussicht gestellt. Deshalb unterbreitete er dem Parlament eine Nachmeldung zum Voranschlag 2025. Angesichts der besonderen Belastung einzelner Gemeinden, namentlich im Maggiatal, hat der Bundesrat das UVEK beauftragt, eine Vernehmlassungsvorlage für eine zusätzliche finanzielle Unterstützung durch den Bund zu erarbeiten.

Beteiligung von Bund und Kantonen

Der Bundesrat schlägt nun vor, dass die Gemeinden, deren Pro-Kopf-Belastung durch Wiederherstellungskosten 1500 Franken übersteigt, Anspruch auf ausserordentliche Bundeshilfe erhalten sollen. Der Bund übernimmt dabei 50 Prozent der Restkosten, welche den Gemeinden nach Abzug ordentlicher Abgeltungen, Versicherungsleistungen, Spenden und Drittbeiträgen verbleiben. Voraussetzung ist, dass sich auch die jeweiligen Kantone in vergleichbarer Weise an den Restkosten beteiligen.

Die Regelung umfasst ausschliesslich Sofort- und Instandstellungsmassnahmen an öffentlicher Infrastruktur zur Wiederherstellung des Zustands, wie er vor den Unwettern war. Folgeprojekte wie neue Schutzbauten sind nicht Teil der vorgesehenen Unterstützung.

Gesetz und Kreditbeschluss in Vernehmlassung

Die Vernehmlassungsunterlagen umfassen ein Gesetz über die ausserordentliche Bundeshilfe (sog. «Unwetterbewältigungsgesetz 2024») sowie einen Kreditbeschluss zur Finanzierung der Massnahmen.

Die Vernehmlassung dauert bis zum 12. März 2026.

Zumutbare Pro-Kopf-Belastung: Sonderhilfe 2008 für den Kanton Obwalden als Massstab

Die Festlegung der zumutbaren Pro-Kopf-Belastung von 1500 Franken orientiert sich an der Sonderhilfe 2008 für den Kanton Obwalden. Bei der damaligen Sonderbotschaft für den Kanton Obwalden betrug die zumutbare Pro-Kopf-Belastung über den ganzen Kanton 1000 Franken. Da dieser Wert in der vorliegenden Botschaft jedoch nicht über den ganzen Kanton gemittelt wird und nur die am stärksten betroffenen Gemeinden unterstützt werden sollen, ist ein höherer Wert anzuwenden. Unter Berücksichtigung der Teuerung seit 2008 und der Auswertung der Betroffenheit der einzelnen Gemeinden wurde die zumutbare Pro-Kopf-Belastung daher auf 1500 Franken festgelegt.

Beilagen

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