KlimaSeniorinnen-Urteil hatte bisher keine Auswirkungen auf die Verwaltung
Bern, 26.11.2025 — Seit der Urteilsverkündung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) über den Klimaschutz vom April 2024 hat die Bundesverwaltung die Frage des Verbandsbeschwerderechts in Klimafragen erst in einem Fall beurteilt. Sie ist dabei bei ihrer bisherigen Praxis geblieben. Der Fall ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht hängig. An seiner Sitzung vom 26. November 2025 hat sich der Bundesrat über die Auswirkungen des EGMR-Urteils auf die Praxis der Bundesverwaltung und der eidgenössischen Gerichte informieren lassen.
In seinem Urteil vom 9. April 2024 zur Klage der KlimaSeniorinnen hatte der EGMR die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) auf den Schutz vor den Auswirkungen des Klimawandels ausgeweitet und eine Beschwerdelegitimation für Vereine in Klimafragen bejaht.
Der Bundesrat hat in seiner Stellungnahme vom 28. August 2024 festgehalten, dass er die Erweiterung des Verbandsbeschwerderechts auf Klimafragen ablehnt. Er begründete dies damit, dass eine Ausweitung die Realisierung dringend nötiger Infrastrukturen weiter erschweren würde. Gleichzeitig hat er dem Eidgenössischen Justiz- und Polizeidepartement (EJPD) den Auftrag erteilt, ihm zu berichten, inwiefern sich das EGMR-Urteil auf die Praxis der Bundesverwaltung und -gerichte zur Beschwerdebefugnis von Verbänden ausgewirkt hat.
Erster Fall vor dem Bundesverwaltungsgericht hängig
An seiner Sitzung vom 26. November 2025 wurde der Bundesrat über das Ergebnis der Analyse informiert: Seit der Verkündung des KlimaSeniorinnen-Urteils des EGMR gibt es erst einen Fall, der das Verbandsbeschwerderecht im Zusammenhang mit dem Klimawandel zum Inhalt hat. Dieser geht auf einen Entscheid des Eidgenössischen Departements für Umwelt, Verkehr, Energie und Kommunikation (UVEK) zurück. In seinem Entscheid hat das UVEK seine bisherige Praxis zum Verbandsbeschwerderecht bestätigt. Die dagegen erhobene Beschwerde ist derzeit beim Bundesverwaltungsgericht hängig. Ob und wie sich die Rechtsprechung des EGMR auf die Praxis der eidgenössischen Gerichte auswirken wird, ist offen.
Die Schweiz wird das Ministerkomitee des Europarats, das die Umsetzung der Urteile des EGMR überwacht, zu gegebener Zeit über die aktuellen Entwicklungen in der Schweiz bezüglich Verbandsbeschwerden in Klimafragen informieren. Diese Information wird auf der Website des Europarats öffentlich zugänglich sein.